1. Bei einem Betrieb, der auf Grund von Verträgen mit Grundstückseigentümern durch Naßbaggerei Sand und Kies an Flußufern abbaut, entfallen regelmäßig die dafür gezahlten Vergütungen in voller Höhe auf die Überlassung der Kies- und Sandausbeute. Ein Betrag für die Verpachtung der Bodenoberfläche ist in der Regel nicht auszusondern.
2. In der Regel ist die Hälfte der vom Pächter als Pachtzinsen gezahlten Vergütung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags dem Gewinn wieder zuzurechnen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1964 III Seite 557 LAAAA-90104
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