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BFH Urteil v. - IV 136/61 S BStBl 1964 III S. 364

Gesetze: EStG 1953 § 15EStG 1953 § 21GewStG 1950 § 2 Abs. 1

Leitsatz

Die Errichtung von Häusern - auch durch Architekten oder Bauunternehmer - zum Zwecke späterer Vermietung stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar, auch wenn sie in großem Umfang erfolgt und erhebliche Fremdmittel eingesetzt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 364
HAAAA-90085

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