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BFH Urteil v. - IV 4/61 U BStBl 1964 III S. 329

Gesetze: EStG 1958 § 11 Abs. 1

Leitsatz

Die Honorare für kassenärztliche Tätigkeit fließen den Ärzten erst mit dem Eingang des durch die kassenärztliche Vereinigung überwiesenen Betrages zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 329
JAAAA-90080

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