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BFH Urteil v. - VI 85/63 U BStBl 1964 III S. 301

Gesetze: EStG 1955 §§ 3 Ziff. 6, 12 Ziff. 1, 33LAG §§ 293 ff.

Leitsatz

1. Hausratsentschädigungen nach §§ 293 ff. LAG, die ein heimatvertriebener Steuerpflichtiger erhält, mindern die außergewöhnlichen Belastungen im Sinne von § 33 EStG, die diesem Steuerpflichtigen im gleichen Jahr durch die Wiederbeschaffung verlorenen Hausrats entstehen.

2. Ausgaben, die ein heimatvertriebener Steuerpflichtiger für die Erneuerung und Verschönerung einer seit mehreren Jahren benutzten Wohnung macht, sind in der Regel für ihn keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne von § 33 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 301
CAAAA-90078

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