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BFH Urteil v. - I 179/62 U BStBl 1964 III S. 277

Gesetze: KStG §§ 8, 13

Leitsatz

Zahlt ein Genosse beim Eintritt in eine Kreditgenossenschaft zur Abgeltung des mit dem Eintritt verbundenen Aufwands ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 5 DM, so kann dieses in vollem Umfang als Mitgliederbeitrag nach § 8 Abs. 1 KStG steuerfrei sein. Ist dies der Fall, so ist der mit dem Eintritt in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Aufwand in Höhe des Eintrittsgeldes gemäß § 13 Satz 1 KStG nicht abzugsfähig.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 277
UAAAA-90072

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