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BFH Urteil v. - VI 339/61 U BStBl 1964 III S. 156

Gesetze: EStG §§ 5, 15 Ziff. 2

Leitsatz

1. Zur steuerlichen Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen.

2. Beteiligt ein Vater seine Tochter an seinem Unternehmen als stille Gesellschafterin, so kann eine ernsthafte Beteiligung steuerlich nur anerkannt werden, wenn die Vereinbarungen auch durchgeführt werden und wirtschaftlich zu einer Änderung der bisherigen Verhältnisse führen.

3. Die Höhe der Gewinnbeteiligung einer als stille Gesellschafterin beteiligten Tochter wird steuerlich nur zugrunde gelegt, soweit die Gewinnbeteiligung wirtschaftlich angemessen ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 156
AAAAA-90057

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