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BFH Urteil v. - V 94/61 U BStBl 1964 III S. 149

Gesetze: UStG § 7 Abs. 3AO § 222 Abs. 1 Ziff. 1

Leitsatz

Mängel des Buchnachweises, die bei einer Betriebsprüfung aufgedeckt werden, stellen für die Veranlagungsstelle des Finanzamts neue Tatsachen im Sinne des § 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO auch dann dar, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Steuerfahndung stattgefunden, der Fahndungsbericht aber Ausführungen über den Buchnachweis nicht enthalten hatte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 149
QAAAA-90056

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