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BFH Urteil v. - V 47/61 U BStBl 1964 III S. 147

Gesetze: UStG § 1 Ziff. 1UStG § 2 Abs. 1UStG § 5 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Die Umlagebeträge, die Interessengemeinschaften zur gemeinsamen Bewirtschaftung von Gemeindewaldungen von den beteiligten Gemeinden nach dem Verhältnis ihres flächenmäßigen Waldbesitzes zur Gesamtfläche des betreuten Waldes erheben, sind (ggf. im Wege der Schätzung) in steuerbare Entgelte für Einzelleistungen und nichtsteuerbare echte Mitgliedsbeiträge für Gemeinschaftsleistungen aufzuteilen.

Tatbestand

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Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 147
GAAAA-90055

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