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BFH Urteil v. - II 181/61 U BStBl 1964 III S. 114

Gesetze: BefStG 1955 § 1 Abs. 1 und Abs. 3UStG § 2 Abs. 1

Leitsatz

Eine Personenvereinigung ist dann nicht Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 1 BefStG 1955, wenn sie in Erfüllung ihres satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks nur die allgemeinen Belange ihrer Mitglieder wahrnimmt und damit keine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Es fehlt solchenfalls an einem Leistungsaustausch.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1964 III Seite 114
LAAAA-90049

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