Gesetze: GewStG 1955 § 11 Abs. 3GewStDV 1955 § 22HAG vom § 1 Abs. 1 und 2HAG vom § 2 Abs. 2
Leitsatz
1. Unter welchen Voraussetzungen liegt bei Hausgewerbetreibenden ein steuerunschädliches nur vorübergehendes Arbeiten unmittelbar für den Absatzmarkt im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 HAG vor?
2. Die Vorschrift des § 22 GewStDV 1955 gibt den Finanzbehörden und Steuergerichten keine Möglichkeit, für die Frage der Gewährung der gewerbesteuerlichen Vergünstigung für Hausgewerbetreibende die Schutzbedürftigkeit im Einzelfall noch besonders nachzuprüfen. Die zur umsatzsteuerlichen Befreiungsvorschrift für Hausgewerbetreibende (§ 4 Ziff. 18 UStG 1951 in Verbindung mit § 44 UStDB 1951) ergangene Rechtsprechung über die Nachprüfung der Schutzbedürftigkeit kann auf die Gewerbesteuer nicht angewendet werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1963 III Seite 66 JAAAA-90041
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