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BFH Urteil v. - V 52/61 U BStBl 1963 III S. 589

Gesetze: UStG § 4 Ziff. 17

Leitsatz

Ein Rundfunksprecher übt eine "Tätigkeit als Künstler" dann nicht aus, wenn er lediglich Nachrichten, Börsenzettel, Wetterberichte und dergleichen liest und Programme ansagt. Eine "Tätigkeit als Künstler" setzt vielmehr größere Sprechrollen, z.B. in einem Hörspiel, voraus, die eine eigene schöpferische Gestaltung erlauben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 589
YAAAA-90036

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