1. Wenn ein Steuerberater bei der Steuererklärung eines Steuerpflichtigen mitgewirkt hat, so braucht das Finanzamt den Steuerbescheid nicht unbedingt an den Steuerberater zu senden.
2. Werden einem Steuerpflichtigen in einer Sendung mehrere Schriftstücke und unter diesen auch ein Steuerbescheid übersandt, so trifft den Steuerpflichtigen, wenn er den Steuerbescheid übersieht und die Rechtsmittelfrist versäumt, jedenfalls dann kein Verschulden, wenn das Finanzamt, obwohl die Gefahr des Übersehens nahelag, der Sendung kein Anschreiben beifügte, das auf den Inhalt hinwies.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1963 III Seite 388 JAAAA-90028
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