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BFH Urteil v. - III 140/60 U BStBl 1963 III S. 376

Gesetze: BewG §§ 22, 50 Abs. 3, 53AO § 225a

Leitsatz

Wird auf einem Grundstücke, dessen Gebäude durch Kriegseinwirkungen zerstört wurde, von einem Dritten ein Gebäude errichtet - Gebäude auf fremdem Grund und Boden -, so liegt hierin eine Änderung der Art des bisherigen Trümmergrundstückes, die zu einer Artfortschreibung als unbebautes Grundstück führt. Die Artfortschreibung ist mit einer Wertfortschreibung zu verbinden, wenn durch die Bewertung als unbebautes Grundstück die Wertfortschreibungsgrenzen überschritten werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1963 III Seite 376
VAAAA-90024

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