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BFH Urteil v. - I 83/61 S BStBl 1962 III S. 514

Gesetze: GewStG 1957 § 8 Ziff. 7

Leitsatz

Die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen wird auch dann bei der Ermittlung des Gewerbeertrags des Pächters seinem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet, wenn diese Zinsen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb des der inländischen Besteuerung nicht unterliegenden ausländischen Empfängers gehören und ihr Jahresbetrag 250 000 DM nicht übersteigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 514
DAAAA-89999

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