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BFH Urteil v. - III 48/60 S BStBl 1962 III S. 51

Gesetze: GrStG § 4 Ziff. 9 Buchst. a, Ziff. 1 Buchst. a und Ziff. 6GrStG § 15GrStDV § 34

Leitsatz

1. Ein Grundstück, das der Eigentümer einer Stadtgemeinde für eine Grünanlage überlassen hat, dient nicht dem öffentlichen Verkehr, auch wenn die Grünanlage der Allgemeinheit zugänglich ist.

2. Nachveranlagung des Grundsteuermeßbetrages, wenn eine Befreiungsvorschrift von den Steuerbehörden zu Unrecht angewendet worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 51
TAAAA-89998

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