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BFH Urteil v. - I 65/60 U BStBl 1962 III S. 450

Gesetze: KStG 1953 § 1 Abs. 1 Ziff. 6KStG 1953 § 6 Satz 2KStDV 1953 § 1 Abs. 1 und 2KStDV 1953 § 2

Leitsatz

1. Die Gemeinde kann mit steuerlicher Wirkung das Widmungskapital des Betriebs gewerblicher Art herab bis zur Höhe eines angemessenen Eigenkapitals in ein verzinsliches Darlehen umwandeln; bei Versorgungsbetrieben liegt die Grenze des angemessenen Eigenkapitals in der Regel bei etwa 40 v.H. des Aktivvermögens.

2. Ob die Umwandlung eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, richtet sich nach den Grundsätzen, die bei Kapitalgesellschaften für die Umwandlung von Nennkapital in Darlehen im Wege der Kapitalherabsetzung gelten.

3. Die Gemeinde kann in der Regel verschiedenartige Versorgungsbetriebe, nicht aber Versorgungsbetriebe mit einem Freibad zu einem Steuersubjekt verbinden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 450
RAAAA-89990

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