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BFH Urteil v. - V 134/59 U BStBl 1962 III S. 260

Gesetze: UStG § 1 Ziff. 1

Leitsatz

Erbringt eine Personenvereinigung gegenüber ihren Mitgliedern Leistungen, die nicht den Gemeinbelangen aller Mitglieder, sondern den Sonderinteressen der einzelnen Mitglieder dienen, dann wird die Steuerpflicht auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Personenvereinigung sämtlichen Mitgliedern gegenüber gleichwertige Leistungen erbringt und von ihnen im Umlageverfahren Beträge erhebt, die nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitglieder gestaffelt sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 260
IAAAA-89967

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