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BFH Urteil v. - I 159/60 S BStBl 1962 III S. 222

Gesetze: GewStG §§ 8 Ziff. 1, 12 Abs. 2 Ziff. 1

Leitsatz

Steuerschulden, die erst nach Ablauf von 12 Monaten seit der Festsetzung und Zahlungsaufforderung getilgt wurden und demgemäß Dauerschulden geworden sind, dürfen bei der Ermittlung des Gewerbekapitals nicht schon einem Einheitswert des Betriebsvermögens hinzugerechnet werden, dessen Stichtag vor dem Zeitpunkt der Festsetzung der Steuerschuld liegt. Soweit sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs I 197/57 S vom (BStBl 1959 III S. 428, Slg. Bd. 69 S. 447) eine andere Auffassung ergibt, wird sie aufgegeben.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 222
UAAAA-89963

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