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BFH Urteil v. - VI 244/61 U BStBl 1961 III S. 549

Gesetze: EStG 1955 § 33a Abs. 3

Leitsatz

Unter besonderen Umständen kann steuerlich anerkannt werden, daß eine Mutter im Haushalt ihrer berufstätigen Tochter als Hausgehilfin beschäftigt ist und der Tochter darum unter den Voraussetzungen des § 33a Abs. 3 EStG eine Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin zusteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 549
SAAAA-89942

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