Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages einer Personengesellschaft ist die auf einem früheren Anteilserwerb beruhende Sonderbilanz eines Mitunternehmers auch dann zu berücksichtigen, wenn der von dem früheren Mitunternehmer erzielte Veräußerungsgewinn bei der Personengesellschaft nicht zur Gewerbesteuer herangezogen wurde.
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages einer Personengesellschaft ist die auf einem früheren Anteilserwerb beruhende Sonderbilanz eines Mitunternehmers auch dann zu berücksichtigen, wenn der von dem früheren Mitunternehmer erzielte Veräußerungsgewinn bei der Personengesellschaft nicht zur Gewerbesteuer herangezogen wurde.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1961 III Seite 51 PAAAA-89930
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.