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BFH Urteil v. - III 219/60 BStBl 1961 III S. 420

Gesetze: EStG 1957 § 26EStG 1957 § 26a

Leitsatz

Ein Grundstück, das nach seiner Lage innerhalb einer Wohnsiedlung und nach den sonstigen Verhältnissen (Lage an ausgebauten, mit Versorgungsleitungen versehenen Straßen usw.) als Bauland in Betracht kommt, kann nicht deswegen dem landwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet werden, weil der Eigentümer das Grundstück zu landwirtschaftlicher Nutzung verpachtet hat und nicht bereit ist, das Grundstück in absehbarer Zeit als Baugrund an Bauwillige abzugeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 420
AAAAA-89922

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