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BFH Urteil v. - VI 246/60 U BStBl 1961 III S. 310

Gesetze: EStG 1958 § 46 Abs. 2 Ziff. 3

Leitsatz

Unter Einkünften im Sinne des § 46 Abs. 3 EStG 1958 sind auch bei einer Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Ziff. 3 EStG 1958 alle Einkünfte des Arbeitnehmers, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen worden ist, zu verstehen, nicht etwa nur andere Einkünfte als diejenigen, die die Veranlagung ausgelöst haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 310
BAAAA-89913

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