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BFH Urteil v. - V 263/58 U BStBl 1961 III S. 300

Gesetze: UStG § 1 Ziff. 1BGB §§ 326, 339, 615

Leitsatz

Die Entschädigung, die ein Kraftfahrzeughändler nach den Geschäftsbedingungen des Verbandes des Kraftfahrzeughandels und -gewerbes vertragsgemäß vom Kraftfahrzeugkäufer verlangen kann, wenn dieser innerhalb bestimmter Fristen seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrage nicht nachkommt, ist kein Entgelt für eine Leistung des Verkäufers, sondern echter Schadensersatz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 300
HAAAA-89911

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