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BFH Urteil v. - I 113/60 S BStBl 1961 III S. 103

Gesetze: GewStG § 12 Abs. 2 Ziff. 1GewStDV § 24

Leitsatz

Bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr sind auch solche Dauerschulden dem Einheitswert des Betriebsvermögens hinzuzurechnen, die im Rahmen der nach § 64 Ziff. 1b Satz 2 BewG abzugsfähigen Aufwendungen auf Betriebsgrundstücke den Einheitswert gemindert haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 103
IAAAA-89886

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