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BFH Urteil v. - I 231/59 S BStBl 1960 III S. 390

Gesetze: GewStG § 8 Ziff. 1GewStDV 1950 § 21

Leitsatz

Eine Genossenschaft, bei der das Warengeschäft das Kreditgeschäft überwiegt, ist kein Kreditinstitut im Sinne des § 21 GewStDV. Die Behandlung ihrer Verbindlichkeiten als Dauerschulden im Sinne des § 8 Ziff. 1 GewStG richtet sich nach den allgemeinen für Warengenossenschaften geltenden Grundsätzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 390
KAAAA-89868

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