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BFH Urteil v. - I 177/58 U BStBl 1960 III S. 311

Gesetze: GewStG 1950 § 8 Ziff. 1GewStG 1950 § 12 Abs. 2 Ziff. 1

Leitsatz

Die ,,Rückstellung für Beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung'' ist als Dauerschuld zu behandeln, wenn die Gegenwerte am Bewertungsstichtag nicht ähnlichen Verfügungsbeschränkungen wie die Bestände des Deckungsstocks unterliegen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 311
SAAAA-89861

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