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BFH Urteil v. - I 226/59 U BStBl 1960 III S. 160

Gesetze: GewStG § 11 Abs. 3GewStDV 1955 § 22GewStR 1955 Abschn. 70, Abschn. 11 Abs. 2

Leitsatz

Als Hausgewerbetreibende im Sinne des § 11 Abs. 3 GewStG sind auch Zusammenschlüsse von Personen anzusehen, die Hausgewerbetreibende im Sinne des § 2 HAG vom (BGBl 1951 I S. 191) sind.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 160
TAAAA-89852

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