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BFH Urteil v. - IV 106/57 U BStBl 1960 III S. 156

Leitsatz

Bei Gewinnermittlung nach § 4 EStG gehören die von einem Bauunternehmer zum Zwecke eigener Vermietung bebauten Grundstücke regelmäßig zu seinem Privatvermögen, sofern er diese Art der Bautätigkeit nicht ausschließlich oder doch nicht überwiegend betreibt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 156
BFHE S. 412 Nr. 70,
JAAAA-89851

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