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BFH Urteil v. - IV 106/57 U BStBl 1960 III S. 156

Leitsatz

Bei Gewinnermittlung nach § 4 EStG gehören die von einem Bauunternehmer zum Zwecke eigener Vermietung bebauten Grundstücke regelmäßig zu seinem Privatvermögen, sofern er diese Art der Bautätigkeit nicht ausschließlich oder doch nicht überwiegend betreibt.

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 156
BFHE S. 412 Nr. 70,
JAAAA-89851

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