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BFH Urteil v. - III 283/58 U BStBl 1959 III S. 368

Gesetze: GrStG § 4 Ziff. 5c

Leitsatz

1. Die Dienstwohnung eines Kirchendieners (Organistenwohnung) verliert den Charakter der Dienstwohnung, wenn die Räume nicht mehr einem bestimmten Stelleninhaber zugewiesen, sondern an Dritte vermietet werden.

2. Ein Grundstück einer Kirchengemeinde kann nicht deshalb als Dienstgrundstück eines Kirchendieners gelten, weil der Ertrag des Grundstückes zur Besoldung des Kirchendieners verwendet wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 368
KAAAA-89829

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