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BFH Urteil v. - IV 159/58 U BStBl 1959 III S. 294

Gesetze: AO § 253

Leitsatz

Veranlaßt das Finanzamt einen rechtsunkundigen Steuerpflichtigen durch eine nach den Erkenntnissen der Zeit ihrer Erteilung unrichtige Belehrung, ein bei ihm schwebendes Rechtsmittel wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung zurückzunehmen, so ist die Rechtsmittelzurücknahme unwirksam. Der Senat tritt der Entscheidung des III. Senats III 35/58 U vom (BStBl 1959 III S. 116) bei.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 294
SAAAA-89822

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