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BFH Urteil v. - V 205/56 S BStBl 1959 III S. 227

Gesetze: UStG 1934 und 1951 § 1 Ziff. 1UStG 1934 und 1951 § 3 Abs. 1

Leitsatz

Der Senat erkennt die Möglichkeit nicht steuerbarer Beistellungen durch den Bauherrn (Auftraggeber) an einen Bauunternehmer auch für die Überlassung von Strom, Kohle und ähnlichen Betriebsmitteln oder Hilfsstoffen und von Arbeitskräften an. Soweit in dem Urteil des Reichsfinanzhofs V 25/43 vom (RStBl 1944 S. 669) eine andere Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, vermag ihr der Senat nicht zu folgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 227
RAAAA-89818

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