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BFH Urteil v. - III 77/57 S BStBl 1958 III S. 440

Gesetze: StAnpG § 11 Ziff. 3BewG § 50 Abs. 3

Leitsatz

Ein Einfamilienhaus, das im Jahre 1951 auf einem Grundstück eines Landes, aber aus Mitteln des alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalts zu Lasten des Bundes für Besatzungsangehörige errichtet worden ist, ist bei der Besteuerung dem Bund zuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 440
EAAAA-89805

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