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BFH Urteil v. - IV 250/57 U BStBl 1958 III S. 134

Gesetze: GewStG § 10 a

Leitsatz

Der Gewerbeverlust ist von Amts wegen zu berücksichtigen; es besteht kein Wahlrecht des Steuerpflichtigen, in welchem Jahre er den Verlust geltend machen will. Ist der Verlustabzug in einem Erhebungszeitraum zu Unrecht unterblieben, so ist eine Übertragung des Abzuges auf einen späteren Erhebungszeitraum nicht zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 134
LAAAA-89778

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