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BFH Urteil v. - I 165/54 S BStBl 1957 III S. 401

Gesetze: EStG 1951 §§ 20 Abs. 2 Ziff. 1, 43 Abs. 2

Leitsatz

1. Der Senat hält an der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs fest, daß die Gewährung von Freianteilen an die Gesellschafter durch die Kapitalgesellschaft die Ausschüttung von Gewinnen darstellt, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen.

2. Die Höhe des ausgeschütteten Gewinnes wird durch den Nennbetrag der Freianteile bestimmt.

3. Die Voraussetzungen der Gewinnausschüttung sind bei der Einmanngesellschaft auch dann gegeben, wenn die Freianteile bei der Kapitalgesellschaft verbleiben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 401
SAAAA-89767

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