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BFH Urteil v. - VI 3/56 U BStBl 1957 III S. 289

Gesetze: EStG § 19LStDV § 2 Ziff. 2

Leitsatz

Lebensversicherungsprämien, die eine Einmann-GmbH zur Sicherung einer Versorgungszusage zugunsten ihres einzigen Gesellschafter-Geschäftsführers leistet, sind in der Regel Arbeitslohn.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 289
PAAAA-89755

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