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BFH Urteil v. - IV 140/56 U BStBl 1957 III S. 287

Gesetze: GewStG 1950 § 12 Abs. 2 Ziff. 1

Leitsatz

Für die Hinzurechnung von Dauerschulden kommt es nicht darauf an, ob die Schulden mit oder ohne Willen des Gläubigers oder des Schuldners entstanden sind, ob sie das Betriebsvermögen erhöht oder nur dessen Verminderung verhindert haben, ob die Gegenwerte am Stichtage noch vorhanden und ob die Schulden verzinslich sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 287
FAAAA-89754

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