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BFH Urteil v. - VI 48/55 U BStBl 1957 III S. 227

Gesetze: AO §§ 288, 296EStG 1950 § 34 Abs. 5

Leitsatz

1. Anträge des sachlichen Steuerrechtes - z.B. der Antrag aus § 34 Abs. 5 EStG - können im Rechtsbeschwerdeverfahren weder neu gestellt noch zurückgezogen werden.

2. Der Senat tritt in der Auslegung des § 34 Abs. 5 EStG 1950 dem Urteil des IV. Senats IV 171/55 U vom (BStBl 1957 Teil III S. 129) bei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1957 III Seite 227
RAAAA-89750

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