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BFH Urteil v. - IV 617/54 U BStBl 1956 III S. 255

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1EStG §§ 15 Ziff. 1, 18 Abs. 1 Ziff. 1

Leitsatz

Die Tätigkeit der Vortragswerber unterliegt in der Regel der Gewerbesteuer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 255
JAAAA-89718

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