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BFH Urteil v. - IV 574/53 U BStBl 1954 III S. 317

Gesetze: EStG 1949 §§ 10 Abs. 1 Ziff. 3, 20 Abs. 1 Ziff. 2

Leitsatz

1. Überläßt ein Betriebsinhaber bei der Aufnahme eines (typischen) stillen Gesellschafters in seinen Betrieb diesem unentgeltlich einen Teil seines Kapitalkontos, so ist die Umbuchung des überlassenen Betrags als Einlage des stillen Gesellschafters eine Entnahme des Betriebsinhabers im Sinne von § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG 1949. Die Grundsätze des Urteils IV 233/51 U vom , Slg. Bd. 56 S. 10, BStBl. 1952 III S. 5, sind auf diesen Fall nicht anwendbar.

2. Zur Auslegung von Gesellschaftsverträgen zwischen Familienangehörigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1954 III Seite 317
DAAAA-89678

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