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BFH Urteil v. - V 177/52 U BStBl 1953 III S. 335

Gesetze: UStG 1934, 1951 UStG 1934UStG 1934, 1951 1951 § 4 Ziff. 10

Leitsatz

Überläßt der Veranstalter einer Ausstellung Unternehmern gegen Entgelt Freiflächen oder Stände in Hallen oder anderen Bauten zur Schaustellung gewerblicher Erzeugnisse im Rahmen der Ausstellung unter besonderen Auflagen, so liegt keine Vermietung von Grundstücksteilen vor, sondern - in der Regel - ein Rechtsverhältnis besonderer Art. Die vom Veranstalter der Ausstellung für die Überlassung vereinnahmten Entgelte sind deshalb nicht nach § 4 Ziff. 10 UStG von der Umsatzsteuer ausgenommen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1953 III Seite 335
CAAAA-89661

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