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RFH Urteil v. - V 303/38

Gesetze: UStG 1934 § 4 Ziff. 10

Leitsatz

Die Vermietung (auch die nur stundenweise Vermietung) eines Saales ist umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuerfreiheit erstreckt sich auf die üblichen Nebenleistungen (wie Beleuchtung, Beheizung, Säuberung, Lüftung), nicht aber auf die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RStBl 1940 S. 448
XAAAA-89615

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