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RFH Urteil v. - III A 160/36

Gesetze: RBewG 1934 § 11 Abs. 2RBewG 1934 § 50 Abs. 1

Leitsatz

Lastenaufzüge und Personenfahrstühle in einem Warenhausgrundstück sind nicht als Maschinen und sonstige Vorrichtungen im Sinn des § 11 Abs. 2 und § 50 Abs. 1 RBewG 1934 beim Betriebsvermögen zu bewerten. Sie sind vielmehr zusammen mit dem Grundstück als Grundvermögen zu bewerten.

(Bilanzkonto: Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen)

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RStBl 1936 S. 1253
EAAAA-89604

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