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RFH Urteil v. - V A 390/32

Gesetze: UStG 1926 § 2 Nr. 4UStG 1932 § 2 Nr. 8

Leitsatz

Die Entgelte für Lieferung von Heizungsdampf und Warmwasser bei der Vermietung nicht eingerichteter Räume sind nach § 2 Nr. 4 UStG. steuerfrei.

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Fundstelle(n):
RStBl 1933 S. 1326
ZAAAA-89594

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