Ist eine Betriebsaufspaltung mangels personeller Verflechtung zu verneinen, ist bei Vorliegen eines ruhenden Gewerbebetriebs eine Betriebsaufgabe des ,,Besitzunternehmens'' erst mit Abgabe einer Aufgabeerklärung gegeben
Leitsatz
Tritt der mit einer Betriebsaufspaltung beabsichtigte Erfolg der Buchwertfortführung wegen fehlender personeller Verflechtung nicht ein, liegen aber die Voraussetzungen eines ruhenden Gewerbebetriebs vor, ist der Betrieb des ,,Besitzunternehmens'' erst aufgegeben i. S. von § 16 Abs. 3 EStG, wenn dieses eine eindeutige Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgibt.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 722 BFH/NV 1999 S. 1422 BStBl II 2002 S. 722 Nr. 19 DAAAA-89331
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