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BFH Urteil v. - I R 27/95 BStBl 2002 II S. 367

Gesetze: KStG §§ 8 Abs. 3 Satz 2, 27 Abs. 3 Satz 2

Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung außerhalb der Steuerbilanz

Leitsatz

1. Behandelt das FG die Vereinbarung einer Gewinntantieme gegenüber einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nur unter dem Gesichtspunkt des Fremdvergleichs als unangemessen und deshalb als vGA, so darf es die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht auch auf den angemessenen Teil der Gewinntantieme erstrecken.

2. Eine im Jahre 1985 verwirklichte vGA kann nicht in den Erhebungszeitraum 1986 übertragen werden (Bestätigung des , BFHE 175, 347).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 367
BFH/NV 1996 S. 44 Nr. 3
BFHE S. 88 Nr. 179
BStBl II 2002 S. 367 Nr. 10
FAAAA-89219

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