1. Soweit es zulagenrechtlich für die Zuordnung geleaster Kfz auf deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ankommt, schließt sich der III. Senat den vom VI. Senat (Urteil vom VI R 82/89, BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000) und vom X. Senat (Urteil vom X R 78/94, BFHE 184, 522, BStBl II 1998, 59) entwickelten Grundsätzen an (entgegen dem ,
BStBl I 1971, 264).
2. Nimmt der Anspruchsberechtigte bei seiner Gewinnermittlung die nach der amtlichen AfA-Tabelle aufgrund einer kürzeren Nutzungsdauer festgesetzten höheren Abschreibungssätze in Anspruch, so ist bei der Gewährung der verfahrensrechtlich eigenständigen Investitionszulage gleichwohl die sachlich zutreffende, u. U. längere Nutzungsdauer zugrunde zu legen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2001 II Seite 311 BB 2000 S. 658 Nr. 13 BFH/NV 2000 S. 658 Nr. 5 DB 2000 S. 753 Nr. 15 DStRE 2000 S. 362 Nr. 7 FR 2000 S. 470 Nr. 8 RAAAA-88885
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