1. Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes nach §§ 3, 4 FördG auch bei vorheriger Selbstnutzung 2. Zeitanteilige Kürzung der Sonderabschreibungen nach § 4 FördG für Zeiträume, in denen die Steuerbegünstigung des § 10 e EStG tatsächlich in Anspruch genommen wird
Leitsatz
1. Für die Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes, das innerhalb des Förderzeitraums der Einkünfteerzielung dient, kann der Steuerpflichtige Sonderabschreibungen gemäß §§ 3, 4 FördG auch dann in Anspruch nehmen, wenn er das Gebäude zunächst selbst nutzt und erst anschließend innerhalb des Förderzeitraums zur Einkünfteerzielung verwendet.
2. Für Zeiträume, in denen der Steuerpflichtige die Steuerbegünstigungen des § 10 e EStG tatsächlich in Anspruch genommen hat, ist eine Sonderabschreibung nach § 4 FördG nicht zu gewähren. Die Gesamthöhe der Sonderabschreibungen ist in diesen Fällen zeitanteilig zu kürzen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 478 BFH/NV 2000 S. 269 Nr. 2 FR 2000 S. 55 Nr. 1 INF 2000 S. 62 Nr. 2 SAAAA-88717
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