Teilrücknahme einer Klage gegen einen unterschiedliche Einfuhrfälle betreffenden Steuerbescheid über Eingangsabgaben
Leitsatz
1. Der durch die Anfechtung eines Steuerbescheides über Eingangsabgaben bestimmte Streitgegenstand ist jedenfalls dann teilbar, wenn sich der Steuerbescheid auf unterschiedliche, selbständig zu beurteilende Einfuhrfälle bezieht und sich aus ihm für jeden einzelnen Fall die jeweiligen Abgaben ergeben; insoweit kann die dagegen gerichtete Klage auch teilweise zurückgenommen werden.
2. Eine (teilweise) Klagerücknahme liegt auch dann vor, wenn sie nicht ausdrücklich erfolgt ist, sondern sich der auf die Rücknahme der Klage gerichtete Wille den betreffenden Schriftsätzen durch Auslegung entnehmen lässt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 33 BFH/NV 2000 S. 149 Nr. 1 LAAAA-88660
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