Wegfall eines kraft Gesetzes für eine Steueranmeldung geltenden Nachprüfungsvorbehalts mit Erlass eines Steuerbescheides ohne ausdrückliche Anordnung des Nachprüfungsvorbehalts
Leitsatz
1. Ein Steuerbescheid ist nur dann wirksam unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt, wenn die Kennzeichnung des Vorbehalts für den Steuerpflichtigen eindeutig erkennbar ist.
2. Der kraft Gesetzes für eine Steueranmeldung geltende Vorbehalt der Nachprüfung entfällt, wenn das FA nach Eingang der Steuererklärung erstmals einen Steuerbescheid ohne Nachprüfungsvorbehalt erlässt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 284 BB 2000 S. 1182 Nr. 23 BB 2000 S. 658 Nr. 13 BFH/NV 2000 S. 769 Nr. 6 DB 2000 S. 704 Nr. 14 DStRE 2000 S. 441 Nr. 8 INF 2000 S. 280 Nr. 9 UR 2000 S. 214 Nr. 5 XAAAA-88643
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