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BFH Urteil v. - V R 19/99 BStBl 2000 II S. 284

Gesetze: AO 1977 § 150 Abs. 1 Satz 2AO 1977 § 164 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 164 Abs. 2 Satz 1AO 1977 § 168 Satz 1UStG 1980 § 18 Abs. 3 Satz 1

Wegfall eines kraft Gesetzes für eine Steueranmeldung geltenden Nachprüfungsvorbehalts mit Erlass eines Steuerbescheides ohne ausdrückliche Anordnung des Nachprüfungsvorbehalts

Leitsatz

1. Ein Steuerbescheid ist nur dann wirksam unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt, wenn die Kennzeichnung des Vorbehalts für den Steuerpflichtigen eindeutig erkennbar ist.

2. Der kraft Gesetzes für eine Steueranmeldung geltende Vorbehalt der Nachprüfung entfällt, wenn das FA nach Eingang der Steuererklärung erstmals einen Steuerbescheid ohne Nachprüfungsvorbehalt erlässt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 284
BB 2000 S. 1182 Nr. 23
BB 2000 S. 658 Nr. 13
BFH/NV 2000 S. 769 Nr. 6
DB 2000 S. 704 Nr. 14
DStRE 2000 S. 441 Nr. 8
INF 2000 S. 280 Nr. 9
UR 2000 S. 214 Nr. 5
XAAAA-88643

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