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BFH Urteil v. - I R 25/99 BStBl 2000 II S. 283

Gesetze: AO 1977 i. d. F des GrenzPG vom § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und Satz 2

Ein Antrag auf schlichte Änderung muss vor Ablauf der Einspruchsfrist auf eine bestimmte Änderung gerichtet sein

Leitsatz

Ein Antrag auf sog. schlichte Änderung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 i. d. F. des GrenzPG vom zugunsten des Steuerpflichtigen muss vor Ablauf der Einspruchsfrist auf eine bestimmte Änderung gerichtet sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 283
BB 2000 S. 814 Nr. 16
BFH/NV 2000 S. 769 Nr. 6
DB 2000 S. 756 Nr. 15
DStR 2000 S. 630 Nr. 15
DStRE 2000 S. 495 Nr. 9
INF 2000 S. 376 Nr. 12
NAAAA-88642

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